AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werk-, Werklieferungs- und Kaufverträge
1. Vertragsabschluss
Beschreibungen der von uns zu erbringenden Werk-, Werklieferungs- und Vertragsleistungen sind keine uns bindenden Angebote. Dies gilt insbesondere für Preislisten und Preisauszeichnungen.
1.2 Sofern unsere vertraglich geschuldete Leistung erst nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht werden soll, wird die Umsatzsteuer in der am Tag der Rechnungsausstellung geltenden Höhe gesondert berechnet.
1.3 Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag und sind nicht verbindlich für weitere Bestellungen.
2. Unsere Pflichten
2.1 Lieferfrist
Die vereinbarte Lieferfrist ist durch Anzeige der Versand- bzw. Abholbereitschaft eingehalten.
2.2 Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung gehen mit Anzeige der Versand- bzw. Abholbereitschaft, ansonsten mit Übergabe an den Spediteur, auf den Abnehmer über.
2.3 Verzugsschaden
Für Verzugsschäden haften wir nur, soweit der Eintritt des Verzuges von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
2.4 Schadenersatz wegen Nichterfüllung/Rücktritt
Im Falle eines Leistungsverzugs unsererseits kann der Besteller Rücktritts- oder Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung nur geltend machen, nachdem er uns eine angemessene Nachfrist von mindestens einer Woche schriftlich mit einer Ablehnungsandrohung gesetzt hat. Durch schuldhafte Vertragsverletzungen unsererseits sind Schadenersatzansprüche aus Nichterfüllung auf den unmittelbaren Leistungsgegenstand begrenzt und können den Umfang des Netto-Preises nicht übersteigen.
2.5 Befindet sich der Abnehmer mit Zahlungen im Verzug oder gerät er in Vermögensverfall, sind wir berechtigt alle weiteren Lieferungen bis zur Leistung einer angemessenen Sicherheit zu verweigern. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Auslieferung an den Spediteur auf den Abnehmer über. Verzögert sich die Versendung aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, erfolgt der Gefahrenübergang mit der Mitteilung der Versandbereitschaft.
3. Zahlungen
3.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Skontoabzug jeweils seit Rechnungsdatum. Wird das Zahlungsziel überschritten, gerät der Besteller ohne Mahnung in Verzug. Die Geltendmachung eines außerordentlichen Schadens bleibt vorbehalten.
3.2 Gegen unsere Forderungen kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Wir halten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle im Rahmen der geschäftlich entstandenen Forderungen gegen den Besteller, gleich aus welchem Grunde, beglichen sind. Bei Einstellung laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo.
4.2 Der Besteller darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Bei Nichteinhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen, Vermögensverfall oder sonstiger grober Vertragsverletzungen erlischt die Veräußerungsbefugnis des Bestellers.
4.3 Der Besteller tritt uns die aus der Weiterveräußerung entstehenden Ansprüche und Nebenrechte ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung des Kunden gilt die uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Besteller ist zum Einzug der abgetretenen Ansprüche im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den von 4.2 Satz 2 bezeichneten Fällen. Der Besteller ist im Übrigen zur Mitwirkung bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen den Kunden verpflichtet.
4.4 Wir sind verpflichtet, uns zustehende Sicherheiten freizugeben, soweit der Wert die zu sichernde Gesamtforderung um mehr als 20% übersteigt. Bei mehreren Sicherheiten steht uns die Auswahl frei.
5. Gewährleistung
5.1 Der Besteller ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware oder erbrachte Leistung zu untersuchen, auch wenn sie verpackt ist.
5.2 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang gerügt werden.
5.3 Wenn die erbrachte Leistung oder die gelieferte Sache mangelhaft ist, kann der Kunde lediglich Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Wir haben im Rahmen der für den Kunden im Einzelfall zumutbaren die wiederholte Möglichkeit eines Nachbesserungsversuches. Die Nachbesserung / Ersatzlieferung hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Sofern Ersatzteile nicht verfügbar sind, kann sich diese Zeit erhöhen. Sofern eine Nachbesserung oder Ersatzleistung unmöglich bzw. nach wiederholtem Versuch fehlgeschlagen ist, kann der Kunde Minderung oder Wandlung verlangen.
6. Für sämtliche uns erteilten Aufträge gilt deutsches Recht, im Verhältnis zu ausländischen Bestellern wird die Anwendung der einheitlichen internationalen Kaufgesetze vom 17.07.73 ausgeschlossen. Bei unterschiedlicher Sprache der Vertragsurkunden ist maßgeblich die deutsche Fassung.
6.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bielefeld.
6.2 Eine von den vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Regelung gilt nur dann als wirksam vereinbart, soweit sie von uns schriftlich bestätigt ist.